Rentenversicherungswerte 2005
 

Aktueller Rentenwert

... ist der Betrag, der einer Monatsrente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird jeweils am 01.07. eines jeden Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des Rentenwerts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.

Seit dem 01.07.2003 (gilt bis 30.06.2005):

26,13 EUR

alte Bundesländer

22,97 EUR

neue Bundesländer

Beitragssatz

... beträgt seit 01.01.2004 19,5 % des Bruttoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Seit dem 01.01.2004:

19,50 %

Beitragsbemessungsgrenze

...legt jene Bruttoentgeltgrenze fest, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden.

Ab 01.01.2005:

62.000,00 EUR

p.a. (5.200,00 €/Monat) alte Bundesländer

52.800,00 EUR

p.a. (4.400,00 €/Monat) neue Bundesländer

Bruttoarbeitsentgelt (vorläufig)

… das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird jährlich unter Berücksichtigung statistischer Daten festgestellt.

Ab 01.01.2005:

29.569,00 EUR

Geringfügigkeitsgrenze

Eine Beschäftigung ist geringfügig, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung monatlich 400 Euro nicht übersteigt. Dabei hat der Arbeitgeber Pauschalbeträge in Höhe von 25% (Krankenversicherung 11%, Rentenversicherung 12% und Steuer 2%) allein zu tragen. Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gilt die Besonderheit, dass der Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von 12% (5% Rentenversicherung, 5% Krankenversicherung und 2% Steuer) zu zahlen hat. Eine Beschäftigung ist auch dann geringfügig, wenn sie für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres (bisher: im Laufe eines Zeitjahres) seit ihrem Beginn auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Für kurzfristige Beschäftigungs-verhältnisse sind keine Arbeitgeberpauschalbeträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Die Grundsätze zu geringfügig entlohnten bzw. kurzfristigen Beschäftigungen gelten entsprechend, soweit an Stelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.   

Seit 01.04.2003:

400,00 EUR

Mindestbeitrag

... zur Rentenversicherung beträgt monatlich 78,00 €. Er wird ermittelt, indem 400 EUR mit dem jeweiligen Beitragssatz vervielfältigt werden.

Sei 01.04.2003:

freiwillige Versicherung/versicherungspflichtige Selbständige

78,00 EUR

Regelbeitrag

Der monatliche Regelbeitrag für Selbständige wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.

Seit 01.01.2004:

470,93 EUR

alte Bundesländer

395,85 EUR

neue Bundesländer

Höchstbeitrag

...ist der Beitrag, der zur gesetzlichen Rentenversicherung maximal gezahlt werden kann. Er wird jährlich neu festgelegt, indem der jeweilige Beitragssatz mit der Beitragsbemessungsgrenze vervielfältigt wird. Im Jahre 2005 beträgt er 1014,00 EUR.

Seit 01.01.2005:

freiwillige Versicherung

1014.00 EUR

bundesweit

versicherungspflichtige Selbständige

1014,00 EUR

alte Bundesländer

858,00 EUR

neue Bundesländer

 

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