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Neuregelungen zur Altersteilzeit 2004 | |||||||||||
Durch das Dritte
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003
(BGBL. I S. 2848), das sogenannte Hartz III - Gesetz wurden mit Wirkung
zum 01.07.2004 Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes
geändert. Im Wesentlichen wurde das Regelarbeitsentgelt als neue
Berechnungsgrundlage für den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen
Rentenversicherungsbeiträge eingeführt und die Insolvenzsicherung
bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell näher ausgestaltet. Durch
das RV-Nachhaltigkeitsgesetz, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren
befindet, wird das Renteneintrittsalter bei Inanspruchnahme der „Altersrente
wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit“ angehoben. Dazu haben
wir in den Sozialpolitischen Informationen für das 1. Halbjahr 2004
ausführlich berichtet. Der Vollständigkeit halber haben wir
auch in dieser Sonderinfo die geplanten Neuregelungen aufgenommen.
Mit freundlicher Genehmigung ver.di e.V. Bundesverwaltung Judith Kerschbaumer
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